Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14823
LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10 (https://dejure.org/2010,14823)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2010 - 10 Sa 488/10 (https://dejure.org/2010,14823)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2010 - 10 Sa 488/10 (https://dejure.org/2010,14823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Ungleichbehandlung, Entgelterhöhung, Maßregelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 612 a BGB § 4 Abs. 1 TzBfG
    Gleichbehandlungsgrundsatz, Ungleichbehandlung, Entgelterhöhung, Maßregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgerechte Ungleichbehandlung bei Ablehnung einer Vertragsänderung durch Arbeitnehmer; Gruppenbildung bei Lohnerhöhung gegen Verzicht auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 611 BGB, § 612 a BGB § 4 Abs. 1 TzBfG
    Gleichbehandlungsgrundsatz, Ungleichbehandlung, Entgelterhöhung, Maßregelung,

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgerechte Ungleichbehandlung bei Ablehnung einer Vertragsänderung durch Arbeitnehmer; Gruppenbildung bei Lohnerhöhung gegen Verzicht auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • rechtsportal.de

    Sachgerechte Ungleichbehandlung bei Ablehnung einer Vertragsänderung durch Arbeitnehmer; Gruppenbildung bei Lohnerhöhung gegen Verzicht auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist er trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 14 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 11; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 19; BAG vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 13; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 26, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 22; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 34; BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01; BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Die Rechtfertigung ihrer Einschätzung war im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu überprüfen (vgl. BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 34).

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist er trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 14 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 11; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 19; BAG vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 15 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 12; BAG vom 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 14; BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 14, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 13; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 26, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 22; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 34; BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01; BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist er trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 14 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 11; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 19; BAG vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 15 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 12; BAG vom 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 14; BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 14, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 13; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 26, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 22; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 34; BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01; BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 22; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 34; BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01; BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).

    Eine Maßregelung i.S.d. § 612 a BGB kann deshalb auch darin liegen, dass der Arbeitgeber den Adressatenkreis einer freiwilligen Leistung um diejenigen Mitarbeiter verringert, die zuvor in zulässiger Weise ihre vertraglichen Rechte ausgeübt haben (BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01, dokumentiert bei juris).

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Auf die hieraufhin vom Kläger erhobene Klage ist mittlerweile höchstrichterlich festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Gehaltstarifverträge bzw. Entgelttarifverträge für die Hessische Metallindustrie in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden und der Kläger Anspruch auf die sich aus dem Tarifabschluss der Hessischen Metallindustrie ergebende Entgelterhöhung von 4, 1 % ab Juni 2007 hat (BAG vom 21.10.2009 - 4 AZR 396/08).

    Eines sachlichen Grundes hierfür bedarf es nicht (so ausdrücklich BAG vom 21.10.2009 - 4 AZR 396/08 Rn. 37 unter Hinweis auf BAG vom 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06, beide vollständig dokumentiert bei juris).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 15 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 12; BAG vom 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 14; BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 14, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Eines sachlichen Grundes hierfür bedarf es nicht (so ausdrücklich BAG vom 21.10.2009 - 4 AZR 396/08 Rn. 37 unter Hinweis auf BAG vom 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06, beide vollständig dokumentiert bei juris).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist er trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 14 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 11; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 19; BAG vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).
  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 353/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    Die Zweckbestimmung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 15 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 12; BAG vom 01.04.2009 - 10 AZR 353/08 - Rn. 14; BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 14, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Sa 488/10
    wenn sich seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, welche der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09, Rn. 16 unter Hinweis auf: BAG vom 15.07.2009 - 5 AZR 486/08 , Rn. 22; BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06, Rn. 34; BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 340/01; BAG vom 23.02.2000 - 10 AZR 1/99, allesamt vollständig dokumentiert bei juris).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. September 2010 - 10 Sa 488/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 24.09.2010 - 10 Sa 488/10 - zu Recht ausgeführt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht